Kindergeldberechtigung, gemeinsame Bankkonten, Versicherungsverträge

Kindergeldberechtigt ist vorrangig der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wird das Kindergeld an den anderen Elternteil gezahlt, so sollte der betreuende Elternteil unverzüglich einen schriftlichen abändernden Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Gegebenenfalls sollte der nichtbetreuende Elternteil tätig werden, da er zur Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes aufgefordert werden kann – auch wenn er das Kindergeld an den berechtigten Elternteil weitergeleitet hat.

Haben Sie und Ihr/e Partnerin gemeinschaftliche Bankkonten so sollten Sie diese schnellstmöglich auflösen oder eine bestehende Vollmacht beim Kreditinstitut widerrufen bzw. nur ein Partner das Konto fortführen oder zumindest gegenüber dem Kreditinstitut mitteilen, dass Sie für die weitere Inanspruchnahme eines Überziehungskredites oder eine Aufstockung bestehender Darlehen Ihres Partners/ Ihrer Partnerin nicht mehr haften.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsverträge (Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Bezugsberechtigung Lebensversicherung). Schließen Sie gegebenenfalls eigene Verträge ab.

 
 
 
 
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