Familienrecht
In unseren Schwerpunktbereich Familienrecht fällt vorrangig die umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Trennung und Scheidung, sowie in Rechtsfragen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Dabei erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten unter Berücksichtigung der zumeist auch kinderbezogenen Interessen sachgerechte Lösungen für alle Fragen
jeweils unter Beachtung von erb-, gesellschafts-, sozial- und steuerrechtlichen Bezügen.
Familiensachen sind oftmals von einer besonderen Verfahrenslänge gekennzeichnet. So ist beispielsweise vor einer Scheidung in der Regel eine Trennungszeit von einem Jahr einzuhalten. Gerade im Familienrecht besteht daher die Gefahr, dass sich nicht gewollte Rechtsverhältnisse manifestieren und dem anwaltlich nicht betreuten Laien hierdurch Rechtsnachteile entstehen. Sofern erforderlich, erwirken wir daher für unsere Mandanten rechtsschützende einstweilige Anordnungen oder helfen, entsprechende Begehren der Gegenseite abzuwehren.
Darüber hinaus setzt unsere Beratung jedoch auch weit vorher an, nämlich bei der rechtssicheren Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Wir unterstützen unsere Mandanten außerdem in Fragen der Betreuung und Unterbringung.
Das familienrechtliche Referat wird bei uns betreut durch Herrn Rechtsanwalt Schneider als Fachanwalt für Familienrecht.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an:
Die (Online-)Scheidung/Die (Online-)Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens
Die Voraussetzungen einer Scheidung, Härtefallscheidung, Wohnungszuweisung
Sorgerecht, Umgang/Wechselmodell, Kindesunterhalt
Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
Kindergeldberechtigung, gemeinsame Bankkonten, Versicherungsverträge
Steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung