Erbrecht

Im Erbrecht entwickeln und entwerfen wir mit Ihnen gemeinsam Einzel-  und gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge und sonstige Regelungen für den Todesfall unter besonderer Würdigung steuerrechtlicher Auswirkungen und des Pflichtteilsrechts.

Wir unterstützen Sie außerdem bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbauseinandersetzungen, in streitigen Erbscheinverfahren, bei Testamentsvollstreckungen und bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

 

Daneben beraten wir Sie auch zu Fragen der persönlichen Vorsorge, etwa durch Formulierung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und ähnlichem.

Das erbrechtliche Referat wird betreut durch Herrn  Rechtsanwalt Schneider als Fachanwalt.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an:

info@wolfram-schneider.de








 
 
 
 
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